Lieferkettengesetz ja, dann wieder nein?!
25g Gesetz für alle und immer JA und jetzt wurde es am 1.7.2024 wieder abgeschafft und gilt nur noch für Shishabars…
Bei uns läuft richtig gut!
Da gab es mal einen Film mit James Dean:
„… denn sie wissen nicht, was sie tun“
BERLIN // Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat vor kurzem angekündigt, dass das Lieferkettengesetz künftig für deutlich weniger Unternehmen in Deutschland gelten soll.
Anlass für die Ankündigung Lindners war die Verabschiedung des sogenannten Agrarpakets durch den Bundestag. Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland würden zukünftig nicht mehr den nationalen Vorschriften zur Prüfung von Menschenrechts- und Umweltverstößen entlang ihrer Lieferkette unterliegen, erklärte Lindner. Der FDP-Politiker betonte außerdem, dass die Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes zum „europarechtlich spätestmöglichen Zeitpunkt“ erfolgen solle.
Reform des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
Das Agrarpaket, das kürzlich im Bundestag beschlossen wurde und im September noch die Zustimmung des Bundesrates erfordert, beinhaltet unter anderem eine Reform des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) von 2021. Dieses Gesetz soll unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette verhindern.
Die wichtigen Änderungen in Kürze:
- Ausnahmen bei Retouren- und Lagerkostenverboten: Das Retourenverbot und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten werden durch Ausnahmen ergänzt.
- Dauerhafter Schutz: Lieferanten, die bislang nur befristet vom Gesetz erfasst waren, sollen nun dauerhaft unter den Schutzschirm fallen.
- Schließen von Schlupflöchern bei UTP-Verboten: Die Regeln gegen unlautere Handelspraktiken (Unfair Trading Practices) werden durch ein Umgehungsverbot verstärkt, um sicherzustellen, dass keine Schlupflöcher genutzt werden können.
- Informationsaustausch statt Einbeziehung des Bundeskartellamts: Die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamts in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde werden aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch ersetzt.
- Anpassung des Marktorganisationsgesetzes: Das Gesetz soll an die Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst werden.
- Die genannten Änderungen sollen die Regelungen praxisnäher und weniger belastend für Unternehmen gestalten.
Quelle: DTZ; red
11.07.2024